Vergabungen sind Beiträge der Zunft à fonds perdu an Personen oder Drittorganisationen, deren Tätigkeit gemeinnützigen, wohltätigen oder sozialen, kulturellen, gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient. Vergabungen können einmalig oder wiederkehrend ausgerichtet werden.
Vergabungen werden an Personen oder Drittorganisationen ausgerichtet, die in Basel tätig sind oder einen eindeutigen Bezug zu Basel haben, und deren Tätigkeit den eingangs genannten Zwecken dient.
Der Vorstand entscheidet einmal jährlich Ende November, anfangs Dezember über sämtliche Gesuche. Ein Rechtsweg der Vergabung ist ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Punkt unserer Vergabepraxis ist die Visibilität unserer Zunft bezüglich der von uns gemachten Unterstützungsbeiträgen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns diesen Punkt im Antrag kurz Ausführen könnten.