Geschichte E.E. Zunft zu Hausgenossen

Die Wechsler bildeten im 13. Jahrhundert eine kleine Gesellschaft mit genau umschriebenen Rechten und Pflichten im Geldwechsel, Silberhandel und im Umgang mit Silberwaage und -gewicht. Sie waren der Aufsicht des Münzmeisters unterstellt. Im Jahre 1289 bestätigte und erneuerte Bischof Peter 1. Reich von Reichenstein die Gesellschaft der Wechsler zu Basel, ihre guten Gewohnheiten und Statuten. In dieser Urkunde werden die Wechsler erstmals Hausgenossen genannt. Dies ist die Folge ihrer direkten Unterstellung unter den Münzmeister, der als Dienstmann (Ministeriale) des Bischofs Mitglied der bischöflichen Hofhaltung war.

Die Goldschmiede gehörten nicht zur Gesellschaft der Wechsler. Ihnen wurde 1289 der Besitz von Silberwaage und -gewicht sowie der Silberhandel nur im Umfang ihres beruflichen Bedarfs gestattet. Im 14. Jahrhundert bildeten die Goldschmiede eine lockere Vereinigung. So erwarben 14 Goldschmiede gemeinsam im Jahre 1363 das Haus ‘zum Reinach’ auf dem Petersberg, das sie während einiger Jahre inne hatten. Bis Anfang 15. Jahrhundert waren die Goldschmiede als Handwerker nicht in einer Zunft, sie bildeten auch keine besondere Berufsgesellschaft mit Statuten.

Die Gesellschaft der Wechsler hat zwischen 1377 und 1388 die Liegenschaft ‘zum grauen Bären’ in der Freien Strasse erworben, die bis an den Birsig reicht. Die Hausgenossen werden nach dem Namen des Hauses auch ‘Bärenzunft’ genannt. Vorher schon hatten sie Wechselbänke am Fischmarkt besessen, die sie anno 1401 verkauften.

Die Hausgenossen waren wenig zahlreich. Damit sie ihrer Wacht- und Hütepflicht besser nachkommen konnten, teilte ihnen der Rat nach 1398 Goldschmiede, Kannengiesser und Hafengiesser als Zunftmitglieder zu. Alsbald entstanden zwischen den Wechslern, die um das vom Bischof verliehene Monopol fürchteten, und den zugewiesenen Handwerkern Spannungen, die erst in der Reformationszeit und Gründung des Stadtwechsels definitiv verschwanden. Zur Hausgenossenzunft gehörten dann: die erwähnten Wechsler, Münzer, Goldschmiede, Juweliere, Kannengiesser (Zinngiesser), Hafengiesser sowie die Glockengiesser, Büchsengiesser, Buchstabengiesser und Gelehrte; seit 1600 Rot- und Zapfengiesser. Teilweise bestanden in einzelnen Berufen Familiendynastien, zum Beispiel die Goldschmiede Biermann und Fechter. Verschiedene Zunftangehörige traten als Künstler, Gelehrte oder Politiker hervor, wie zum Beispiel Urs Graf (zünftig 1512), Dr.med. Felix Platter (zünftig 1557) oder Generalmajor Hieronymus Linder (zünftig 1718), auf dessen Legat das Oranienmähli der Hausgenossen zurückgeht.

Der Zunftbeitritt erfolgte durch Kauf oder Erneuerung des Zunftrechts. Dabei hatte das neue Zunftmitglied den Zunfteid, die Zunft- und Handwerksordnung zu beschwören. Die früheste Ordnung der Hausgenossen bezog sich in erster Linie auf Silberwaage und -gewicht, den Silberhandel und den Umgang mit Wechselgeld. Sie enthielt schon Vorschriften, die dem Schutz des Publikums dienten: Feingehalt des Silbers, Verbot der betrügerischen Herstellung von Siegeln und Schlüsseln etc. Die Zunft überprüfte die Gewichte der Mitglieder. Ebenso oblag ihr die Kontrolle des Werkmaterials durch Probe von Silber, Gold und Zinn. Seit den 1520er Jahren stempelte der von der Zunft bestimmte Punzenmeister die probegerechten Arbeiten der Basler Goldschmiede (und hier verkaufte fremde Ware) mit dem Baselstab. Die Ordnungen wurden seit dem 16. Jahrhundert um Reglemente über die Lehre, die Gesellenzeit (Wanderschaft) und die Erlangung der Meisterwürde erweitert. Die im Prinzip auf die schon im 13. Jahrhundert formulierten Kontrollfunktionen des Münzmeisters zurückreichende Zunftpolizei blieb bis 1798 wirksam. Nach der Helvetik lebte sie in den Handwerksartikeln der einzelnen Zunfthandwerke nochmals auf. Durch das Gesetz betreffend die Abänderung der Verhältnisse der zünftigen Handwerke ging sie 1855 jedoch gänzlich verloren.

Eine wichtige Funktion blieb den Zünften seit dem 16. Jahrhundert bis 1880 erhalten: das Vormundschaftswesen. Jede Zunft bestellte für Witwen und Waisen ihrer Zunftangehörigen einen Vormund (Vogt), der ein Inventar aufzunehmen und das Vermögen der Mündel zu verwalten und jährlich auf der Zunft über seine Tätigkeit Rechnung abzulegen hatte.

Unter anderem trug auch das ‘Gesetz betreffend das Mehrjährigkeitsalter und betreffend die Handlungsfähigkeit der Frauenspersonen’ vom 16. Oktober 1876 – dessen §4 sagte übrigens ‘Die Geschlechtsvormundschaft’ ist aufgehoben – dazu bei, dass die Zünfte seit 1880 keine vormundschaftlichen Aufgaben mehr wahrzunehmen haben.

Im Ancien Régime bildeten die Meister und Ratsherren der Zünfte den Kleinen, die Vorgesetzten (Sechser) den Grossen Rat. Auf dem Zunftwesen beruhte das politische System des Alten Basel. Während der Helvetik von 1798 bis 1803 war dieses Organisationsprinzip ausser Kraft.

Auf Grund der Vermittlungsakte von Napoleon Bonaparte aus dem Jahre 1803 wurde mit der Mediationsverfassung vom 19. Februar 1803 das Gebiet des Kantons Basel in 3 Distrikte, die Stadt Basel, den Distrikt Waldenburg und den Distrikt Liestal, eingeteilt. In jedem dieser Distrikte bestanden fortan 15 Wahlzünfte zur Wahl des Grossen Rates. Mit Dekret des Kleinen Rates vom 8. Dezember 1803 wurden die 15 alten Zünfte in der Stadt wieder hergestellt, jedoch hatten sie ‘keine politischen Vorrechte nach Regierungsstellen wie ehemalen. … Sondern diese (Wieder)Herstellung hauptsächlich administrativ, vormundschaftlich und Berufsgegenstände berührt’. Bis 1875 wirkten die Zünfte als Wahlkörperschaften für die Wahlen des Grossen Rates.

Mit der ersten Einreichung ihrer Rechnung 1829/30 an den Stadtrat erfüllte die Hausgenossenzunft ihre im Gesetz über die Organisation der Stadtbehörde vom 9. Weinmonat 1828 umschriebene Pflicht, wonach ‘Die Armenhäuser sämtliche Zünfte’, die 3 Ehrengesellschaften Kleinbasels, die Vorstadtgesellschaften, Feuer- und Stachelschützen ‘jährlich dem Stadtrath über ihre Verwaltung Rechnung abzulegen’ hätten.

Gemäss Ausscheidungsvertrag zwischen Regierungsrat, als Vertreter der Einwohnergemeine der Stadt, und dem Stadtrat als Vertreter der Bürgergemeinde vom 6. Juni 1876 blieben die 16 bestehenden Zünfte der Stadt der Aufsicht der Bürgermeinde unterstellt. Am 17. Februar 1881 erliess der weitere Bürgerrat den Beschluss ‘betreffend Organisation der E. Zünfte’. Heute gelten das vom Bürgerrat der Stadt Basel beschlossene ‘Reglement über die Organisation der E. Zünfte der Stadt Basel (Zunftordnung)’ vom 20. Februar 1990 (abgeändert am 12. März und 16. April 1991) und das ‘Reglement für die Verwaltung der Korporationsvermögen (Verwaltungsordnung)’ vom gleichen Tag (abgeändert am 14. August 1990 und am 6. Januar 1998).

Die Zünfte haben heute keine gewerbepolizeilichen, keine vormundschaftlichen und keine direkten politischen Aufgaben mehr. Drei Aspekte haben im Zunftleben der Hausgenossen in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen: die Verwaltung des überlieferten Gutes, die Pflege der Geselligkeit und die Gemeinnützigkeit. Zum ersten gehören die Zunftliegenschaften, der im Historischen Museum der Öffentlichkeit zugängliche Zunftschatz und das im Staatsarchiv deponierte Zunftarchiv. Zum anderen tritt die Hausgenossenzunft jährlich am Aschermittwoch zum Zunftmahl zusammen und besucht des Abends – seit 1884 von ihrem Bären begleitet – abwechselnd E.E. Zunft zum Schlüssel, bzw. E.E. Zunft zu Safran. Die Hausgenossen vereinigen sich alle drei Jahre zur Wahl der Hälfte des gesamten Vorstandes. Sie unternehmen alle fünf Jahre einen Zunftausflug. Öffentlich tritt die Zunft auch an historischen und vaterländischen Feiern in Erscheinung.

Zur Gemeinnützigkeit tragen die jährlichen Vergabungen der Zunft bei (rund Fr. 100’000.-). Diese gehen an öffentliche und private Institutionen der Bürgergemeinde und der Stadt Basel. Ausserdem unterhält die Zunft zur Förderung des Goldschmiedehandwerks einen Lehrlings- und Stipendienfonds. Weiter erhält jeder zünftige Goldschmied den Auftrag zur Fertigung eines Meisterwerkes. Im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier 1989 ist den Goldschmieden ein Auftrag zum Thema ‘Schmuck heute’ erteilt worden. Aus dem Hieronymus Linder-Fonds werden Bücherprämien für hervorragende Schüler des Gymnasiums am Münsterplatz gestiftet.

Das alte Zunfthaus musste der 1891 beschlossenen Verbreiterung der Freien Strasse weichen. Nach Projekten des Architekten Leonhard Friedrich wurde 1893/94 das bestehende Zunfthaus an der Freien Strasse neu gebaut. Der Kunstmaler Hans Sandreuter bemalte die Fassade 1895. Von den verschiedenen baulichen Veränderungen seien erwähnt: die Umgestaltung des Zunftsaales in einen ‘französischen’ Festsaal nach Ideen des Architekten Otto Burckhardt 1937, der Einbau des neuen Ladens von Bally Vendôme, 1992 erneut umgestaltet. Das Hinterhaus Falknerstrasse 9 ist ein Neubau von 1932/33 nach Plänen der Basler Baugesellschaft. Als Geschenk der Vorgesetzten ziert seit 1987 ein grosses Glasgemälde von Zunftmitglied Hanns Studer das Treppenhaus des ‘Grauen Bären’. Aufgrund der veralteten Gebäudetechnik, der schlechten Erdbebensicherheit und unzureichender Behindertenzugänglichkeit erfolgte zwischen 2014 und 2018 eine umfassende Gesamtsanierung beider Gebäude. Anstelle der Büro- und Atelierflächen wurden Wohnungen eingebaut, die Vorgesetztenstube ins Dachgeschoss verlegt und im Erdgeschoss sind nach Plänen von Vischer Architekten neue Ladenflächen entstanden. Bei diesen Arbeiten wurden verschiedenen gestalterische Korrekturen angebracht, um die Liegenschaft wieder näher an den Ursprungsbau zurück zu führen. 

Das Gedenken an die Bestätigung ihrer Satzungen im Jahre 1289 nahm E.E. Zunft zu Hausgenossen 700 Jahre später wahr, als historisch gewachsene Körperschaft wieder vermehrt und zielgerichteter für die Allgemeinheit zu wirken. In Ausstellungen und Publikationen rief sie der Öffentlichkeit ihre engen geschichtlichen Verbindungen zu den Wechslern und Bankiers sowie zu den Gold- und Silberschmieden in Erinnerung. Ihren zünftigen Goldschmieden erteilte sie, wie oben schon erwähnt, den Auftrag, sich gemeinsam in Theorie und Praxis mit dem Thema ‘Schmuck heute’ auseinanderzusetzen. Mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen den Einwohnern der beiden Basel zu verbessern, gründete sie die Table Ronde Basel-Stadt / Baselland.

Seither trug E.E. Zunft zu Hausgenossen massgeblich zur Erneuerung des Zunft- und Gesellschaftslebens aller Basler Korporationen bei und gab sich selbst, im Hinblick auf zeitgemässe, zukunftsweisende Aufgaben und Tätigkeiten das hier abgedruckte Leitbild.